Im Bereich WEG-Verwaltung:
-Jahresabrechnung und ordentliche Eigentümerversammlungen in der ersten Jahreshälfte.
-Übersichtliche und verständliche Abrechnungen und Wirtschaftspläne.
-Gesonderter Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen und Lohnkosten (§35a EstG) in der Abrechnung.
-Separate Aufstellung der Kosten und Zahlung für jeden Eigentümer zur Vorlage beim Finanzamt.
-Führen der Beschlusssammlung ohne Zusatzkosten.
Im Bereich Mietverwaltung:
-Abrechnung der Betriebskosten für die Mieter.
-Übersichtliche und leicht verständliche Abrechnung für den Mieter.
-Erstellen lassen des Energieausweis für das Objekt.
-Regelmäßige Kontrolle der Mieteingänge und ggf. Mahnschreiben an die Mieter.
-Übergabeprotokolle bei Beendigung und Beginn der Mietverhältnisse.
-Mietersuche bei Leerständen/Mieterwechseln.
-Abstimmung mit Eigentümern über neue Mieter.
-Abschlüsse rechtlich gesicherter Mietverträge.
Erstellung der Betriebskostenabrechnung Ihres Miethauses:
-Auf Wunsch fertigen wir Ihnen auch lediglich die Betriebskostenabrechnung zu Ihrem Mietobjekt und die sonstige Verwaltung bleibt allein in Ihrer Hand.
-Wenn alle Unterlagen verfügbar sind, erhalten Sie uns in kürzester Zeit eine rechtlich einwandfreie Abrechnung zu jedem Ihrer Mieter.